Endspurt bei der Vorbereitung der Erfurter Welterbe-Bewerbung

11.03.2020 12:19

Damit am 1. Februar 2021 der Antrag auf Eintragung in die Liste des Unesco-Welterbes bei der Unesco in Paris eingereicht werden kann, müssen jetzt alle Inhalte fertiggestellt werden, um anschließend noch in allen städtischen Gremien beraten, übersetzt, gestaltet und gedruckt zu werden. Inhaltlich wurde der Fokus auf die erhaltenen mittelalterlichen Zeugnisse von Alltag, Religion und Stadtgeschichte zwischen Kontinuität und Wandel gelegt, auch in Abgrenzung zum Welterbe-Antrag aus Rheinland-Pfalz „Die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz“, der am 1. Februar 2020 bei der Unesco eingereicht worden ist.

Antragsdossier und Managementplan sollen im März 2020 fertig gestellt werden

Ein Herr und eine Dame halten ein Werbebanner.
Foto: „Wir liegen gut im Zeitplan, auch wenn es gerade im Moment ziemlich stressig ist“ sagt der Beigeordnete für Kultur und Stadtentwicklung, Dr. Tobias J. Knoblich (links). Heute sprach er mit Dr. Maria Stürzebecher über das Antragsdossier und den Managementplan, die im März 2020 fertiggestellt werden Foto: © Stadtverwaltung Erfurt / A. Schultz

„Wir liegen gut im Zeitplan, auch wenn es gerade im Moment ziemlich stressig ist“ sagt der Beigeordnete für Kultur und Stadtentwicklung, Dr. Tobias J. Knoblich. „In Abstimmung mit den verschiedensten Bereichen innerhalb wie außerhalb der Stadtverwaltung Erfurt werden gerade Antragsdossier und Managementplan finalisiert.“ Anschließend erfolgt die Beratung in Fachbeirat und Lenkungsgruppe sowie mit der Thüringer Staatskanzlei – und dann bekommt der Antrag durch Übersetzung und Gestaltung seine endgültige Form.

Gleichzeitig werden Überlegungen angestellt, wie mit der dritten Komponente des Antrags, dem Steinernen Haus, zukünftig umgegangen werden soll, da dieses Gebäude – anders als Synagoge und Mikwe – momentan noch nicht museal genutzt wird.

„Am 1. Februar 2021 reichen wir dann bei der Unesco ein. Und dann wird es richtig spannend“, so Knoblich. Die Unesco gibt den Antrag an Icomos, den Internationalen Rat für Denkmalpflege weiter, der sein fachliches Votum abgibt – was wiederum die Grundlage der Entscheidung der Unesco-Kommission im Sommer 2021 sein wird.