Antragschronologie
Der Weg zum Weltkulturerbe
Zur fachlichen Unterstützung hat die KMK eigens einen Beirat einberufen. In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Vorschläge aus allen Bundesländern von den Experten verschiedener Fachrichtungen begutachtet. Im Frühjahr 2014 gab der Fachbeirat eine Empfehlung über die Zusammensetzung und Reihenfolge der neuen Tentativliste ab, auf die sich die KMK im Juni offiziell geeinigt hat.
Danach wurde Erfurt mit seinem jüdisch-mittelalterlichen Erbe als sechster der insgesamt neun neuen Vorschläge aufgenommen, die ab 2017 an der Reihe waren, sich nacheinander bei der UNESCO zu bewerben.
Der Erfurter Antrag und der Managementplan wurden Anfang 2021 fristgerecht bei der UNESCO in Paris eingereicht. Im September 2021 erfolgte die Evaluierung mit einer ausführlichen Begehung in Erfurt und Gutachten zu den eingereichten Unterlagen. Daran schlossen sich wie üblich weitere Fragerunden an, die schriftlich beantwortet wurden.
In der zweiten Junihälfte 2022 sollte über den Erfurter Antrag auf der Sitzung der UNESCO-Kommission im russischen Kasan entschieden werden. Diese Sitzung sollte unter Vorsitz Russlands stattfinden, wurde aber aufgrund des Ukraine-Krieges ausgesetzt.
Im Januar wurde für die 45. Sitzung der UNESCO die Zeit zwischen dem 10. und 25. September 2023 festgelegt. Die Sitzung findet unter dem Vorsitz von Saudi-Arabien in Riad statt. Die Entscheidung zum Erfurter Antrag fällte das Welterbekomitee am 17. September 2023. Erfurt steht seitdem mit seinem jüdisch-mittelalterlichen Erbe auf der UNESCO-Welterbeliste