Antragsprozess
Einen Antrag auf Aufnahme in die Welterbeliste können nur Mitgliedsstaaten stellen. Da die Beantragung des Welterbetitels besonders in Europa sehr populär ist, werden Staaten von der Unesco angehalten, Listen mit Welterbestätten im Wartestand zu führen, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgearbeitet werden (so genannte Tentativlisten). In Deutschland führt die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) diese Liste in einer festgelegten Reihenfolge. Die sechzehn Bundesländer stimmen also untereinander ab, welche Welterbestätte in welchem Jahr ihren Antrag bei der Unesco einreichen darf. Da es in Deutschland bereits sehr viele Welterbestätten gibt, darf es pro Jahr maximal ein Kultur- und ein Naturerbe zur Aufnahme anmelden.
Das Antragsdossier, das während der Wartezeit auf den Abgabetermin erstellt wird, soll so umfassend wie möglich sein. Neben einer ausführlichen Dokumentation des beantragten Gutes und der Darlegung seiner geschichtlichen Bedeutung muss es insbesondere die Begründung seines so genannten "außergewöhnlichen universellen Wertes" enthalten – warum also genau diese Stätte in die Welterbeliste aufgenommen werden soll. Außerdem gehört ein so genannter Managementplan zum Antragsdossier. Er umfasst die genauen Grenzen der Welterbestätte und einer "Pufferzone" genannten Schutzzone, die die Stätte auch vor visuellen Beeinträchtigungen schützen soll, die rechtlichen Schutzinstrumente, die Einbettung in Stadtplanungen und Bebauungspläne, die Träger von Betrieb und Erhaltung, die Regelung der öffentlichen Zugänglichkeit, die didaktische Vermittlung sowohl der Hintergründe der jeweiligen Welterbestätte wie auch des Welterbegedankens generell, aber auch langfristige Strategien zum Erhalt der Stätte für die Zukunft.
Ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem der Antrag über das Auswärtige Amt bei der Unesco eingereicht werden darf, prüfen die Mitarbeiter des Welterbezentrums in Paris diesen zunächst auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Dann wird er an eine Expertengruppe gesandt, die die Bewerbung aus fachlicher Sicht auch vor Ort begutachten und ein Gutachten erstellen, in welchem sie begründen, weshalb aus ihrer Sicht der Antrag positiv oder negativ beschieden werden sollte bzw. ob bestimmte Angaben nachgereicht oder überarbeitet werden sollten. Für das Kulturerbe nehmen diese Aufgabe Mitglieder von Icomos wahr, dem internationalen Rat für Denkmalpflege. Auf seiner jährlichen Sitzung entscheidet das Welterbekomitee über die Aufnahme neuer Stätten in die Welterbeliste.
Auch nach der Verleihung des Welterbetitels wird die Arbeit an und in der Welterbestätte nicht beendet: Da die Welterbeliste zahlenmäßig immer weiter anwächst, ist die Unesco bestrebt, den Titel "Welterbe" vor Beliebigkeit zu schützen. Deshalb werden alle Welterbestätten in regelmäßigen Abständen überprüft. Auch hierfür wird wieder Icomos bzw. bei Naturerbestätten IUCN, die Weltnaturschutzunion, für die Unesco tätig. Die Monitoring-Gruppe von Icomos Deutschland ist für die deutschen Weltkulturerbestätten zuständig.