Welterbe in Gefahr. Das Beispiel Wien als Good Practice?
Zum Vortrag:
Die UNESCO-Welterbekonvention stellt seit 1972 das bedeutendste globale Völkerrechtsinstrument zum Schutz des weltweiten Kultur- und Naturerbes dar. Im Rahmen ihres Geltungsbereichs sieht die Konvention diverse Mechanismen vor, die den Schutz und den Erhalt dieses Erbes und dessen Weitergabe an kommende Generationen sicherstellen sollen. Von den aktuell mehr als 1.200 Stätten von außergewöhnlichem universellen Wert für die gesamte Menschheit befinden sich 51 auf der „Liste des Gefährdeten Welterbes“ und stehen damit unter besonderer Beobachtung der internationalen Staatengemeinschaft.
2001 wurde das „Historische Zentrum von Wien“ als einzigartiges Stadtdenkmal auf die UNESCO-Welterbeliste gesetzt, 2017 erfolge die Eintragung der Stätte in die „Danger List“.
Der Vortrag beleuchtet nicht nur die komplexen Hintergründe dieser Entwicklung, sondern befasst sich insbesondere damit, welche Rolle die Konvention im Erhalt der Stätte spielt oder spielen kann und stellt die zentrale Frage, ob das Beispiel des „Historischen Zentrums von Wien“ als gutes Praxisbeispiel für die Wirksamkeit der Konvention und ihrer Mechanismen gelten kann. Was kann das Völkerrecht bewirken, wo nationale Bestimmungen eventuell zu kurz greifen? Und warum sollten wir aufhören von einer „Roten Liste“ zu sprechen?
Einlass ab 18:00 Uhr. Beginn um 18:30 Uhr.
Der Eintritt ist wie immer frei.
Zur Person:
Florian Meixner studierte Geschichte und Wissenschaftsgeschichte in Graz (Österreich) und Calgary (Kanada). Seit 2028 leitet er den Fachbereich Welterbe und Kulturgüterschutz der Österreichischen UNESCO-Kommission. Seither ist er als Experte, Vortragender und Lehrender im Bereich des Kulturerbes auf nationaler und internationaler Ebene tätig, u. a. als Mitglied des Österreichischen Kulturgüterschutzpanels oder als Mitglied der österreichischen Delegation zu den Sitzungen des UNESCO-Welterbekomitees. Seit 2022 lehrt er zum Thema Kulturerbe und Menschenrechte an der Universität Wien am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte.