Einführung Welterbe

Stätten, die durch ihren Zeugniswert über einen bestimmten Abschnitt der Menschheits- bzw. Naturgeschichte von außergewöhnlicher Bedeutung sind, werden auf der "Liste des Welterbes" geführt. Die Welterbeliste basiert auf dem 1972 verabschiedeten "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (kurz Welterbekonvention).

Sie ist das erfolgreichste und bekannteste Programm der Unesco. Über 1.000 Stätten weltweit sind mittlerweile auf ihr verzeichnet, 190 Staaten haben die Welterbekonvention bisher ratifiziert. Mit der Verleihung des Welterbetitels gehen Staaten eine Verpflichtung ein, die Welterbestätten zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Unesco eine Stätte auf die "Rote Liste des gefährdeten Welterbes" setzen.

Mit dem „Jüdisch-Mittelalterliche Erbe“ in Erfurt dürfen sich seit September 2023 mittlerweile 52 Stätten in Deutschland mit dem Welterbetitel schmücken. Damit ist Deutschland weltweit einer der Staaten mit den meisten Welterbestätten. Zahlenmäßig liegt es gleichauf mit Frankreich und wird nur noch von China (57) und Italien (58) übertroffen (Stand: September 2023). Insgesamt stehen in 168 Ländern 1199 Stätten auf der Welterbeliste.